Öffnen – Krankmeldung

Muster und Vorlage für Krankmeldung zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage Krankmeldung

Datum: [Hier das Datum einfügen]

Arbeitgeber: [Hier den Namen des Arbeitgebers einfügen]

Arbeitnehmer: [Hier den Namen des Arbeitnehmers einfügen]

Adresse: [Hier die Adresse des Arbeitnehmers einfügen]

Krankenkasse: [Hier den Namen der Krankenkasse einfügen]

Diagnose:
[Hier die Diagnose einfügen]
  1. Symptome:
    • [Hier das erste Symptom einfügen]
    • [Hier das zweite Symptom einfügen]
    • [Hier das dritte Symptom einfügen]

Behandlung:

[Hier eine Beschreibung der Behandlung einfügen]

Arbeitsunfähig seit: [Hier das Datum einfügen]

Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit: [Hier die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit einfügen]

Bescheinigende Ärztin/Bescheinigender Arzt:

[Hier den Namen der bescheinigenden Ärztin/des bescheinigenden Arztes einfügen]

Stempel und Unterschrift:

[Hier den Stempel und die Unterschrift der Ärztin/des Arztes einfügen]

Anmerkungen:

[Hier eventuelle Anmerkungen einfügen]

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich eine Kopie der Krankmeldung zukommen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Vorlage um ein Muster handelt und sie entsprechend den individuellen Bedürfnissen angepasst werden sollte.

 

Vorlage und Muster für Krankmeldung zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format

Mehr Vorlage und Muster für Krankmeldung



Krankmeldung
PDF – WORD Format
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FAQ Krankmeldung

Frage 1: Wie lange kann ich krankgeschrieben sein?
Antwort: Die Dauer der Krankschreibung hängt von der Art und Schwere Ihrer Krankheit ab. In der Regel beträgt die Krankschreibung jedoch maximal sechs Wochen.
Frage 2: Muss ich bei Krankheit einen Arzt aufsuchen?
Antwort: Ja, um eine Krankschreibung zu erhalten, müssen Sie einen Arzt aufsuchen, der Ihre Krankheit diagnostizieren und die Krankschreibung ausstellen kann.
Frage 3: Wann muss ich meinen Arbeitgeber über meine Krankheit informieren?
Antwort: Sie sollten Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über Ihre Krankheit informieren, in der Regel am ersten Tag Ihrer Krankheit. Einige Arbeitgeber können jedoch eine erstmalige Krankmeldung erst ab dem dritten Tag verlangen.
Frage 4: Was muss ich bei der Krankmeldung meinem Arbeitgeber mitteilen?
Antwort: Geben Sie Ihrem Arbeitgeber Informationen über Ihre Krankheit, voraussichtliche Dauer der Krankmeldung und Ihre Kontaktdaten.
Frage 5: Kann mein Arbeitgeber mich während meiner Krankheit kündigen?
Antwort: Nein, während Ihrer Krankheit sind Sie vor einer Kündigung geschützt. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen jedoch nach Ablauf der sechs Wochen Krankschreibung eine Kündigung aussprechen.
Frage 6: Erhalte ich während der Krankheit mein volles Gehalt?
Antwort: In den ersten sechs Wochen Ihrer Krankheit haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Danach erhalten Sie in der Regel Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
Frage 7: Kann mein Arbeitgeber eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einholen?
Antwort: Ja, in einigen Fällen kann Ihr Arbeitgeber eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einholen, um Ihre Krankheit zu überprüfen.
Frage 8: Muss ich während meiner Krankheit zu Hause bleiben?
Antwort: Ja, während Ihrer Krankheit sollten Sie sich ausruhen und zu Hause bleiben, um Ihre Genesung zu unterstützen.
Frage 9: Kann mein Arbeitgeber mich zum Betriebsarzt schicken?
Antwort: Ja, Ihr Arbeitgeber kann Sie zum Betriebsarzt schicken, um Ihre Krankheit zu überprüfen und Empfehlungen zur Wiederaufnahme der Arbeit zu geben.
Frage 10: Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig krankmelde?
Antwort: Wenn Sie sich nicht rechtzeitig krankmelden, kann Ihr Arbeitgeber dies als unentschuldigtes Fehlen werten und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen.
Frage 11: Kann ich während meiner Krankheit Urlaub nehmen?
Antwort: Nein, während Ihrer Krankheit können Sie keinen Urlaub nehmen. Krankheitstage werden separat von Urlaubstagen behandelt.
Frage 12: Muss ich bei jeder Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorlegen?
Antwort: In einigen Fällen kann Ihr Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Dies ist jedoch von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich geregelt.


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