Vorlage und Muster für Kirchenaustritt zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Hier ist eine Vorlage für einen Kirchenaustritt:
Vorlage Kirchenaustritt
Sehr geehrte/r [Name des zuständigen Ansprechpartners],
hiermit erkläre ich meinen Austritt aus der [Name der Kirchengemeinde].
Meine persönlichen Daten lauten wie folgt:
- Vorname:
- [Vorname]
- Nachname:
- [Nachname]
- Geburtsdatum:
- [Geburtsdatum]
- Adresse:
- [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
- Konfession:
- [aktuelle Konfession]
Ich bitte Sie, meinen Kirchenaustritt zu bestätigen und mir eine entsprechende Bestätigung zukommen zu lassen. Zudem bitte ich um Löschung meiner Daten aus allen kirchlichen Registern.
Bitte senden Sie mir die Bestätigung sowie Informationen zum weiteren Vorgehen per Post an die oben genannte Adresse.
Für den Fall, dass Fragen oder weitere Informationen benötigt werden, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]- Unterschrift:
- Datum:
Anmerkungen:
- Stellen Sie sicher, dass Sie das Schreiben persönlich unterzeichnen.
- Denken Sie daran, das Schreiben an die richtige Adresse zu senden. Überprüfen Sie die aktuellen Kontaktdaten der Kirchengemeinde.
- Sie können Kopien des Schreibens und des Antwortschreibens als Nachweis aufbewahren.
- Um sicherzugehen, dass Ihr Anliegen bearbeitet wird, können Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden.
- Informieren Sie ggf. auch andere kirchliche Einrichtungen, bei denen Sie Mitglied sind (z.B. Kirchensteuerverwaltung).
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Vorlage nur als Beispiel dient und entsprechend den individuellen Gegebenheiten und den Vorgaben Ihrer Kirchengemeinde angepasst werden sollte.
Vorlage und Muster für Kirchenaustritt zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
Mehr Muster und Vorlage für Kirchenaustritt
Kirchenaustritt |
PDF – WORD Format |
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.93 |
Ergebnisse – 744 |
FAQ Kirchenaustritt
Frage 1: Wie kann ich aus der Kirche austreten?
Um aus der Kirche auszutreten, müssen Sie Ihren Austritt schriftlich erklären. Dafür können Sie entweder ein Formular verwenden, das Sie in der örtlichen Kirchengemeinde erhalten, oder Sie verfassen einen eigenen Austrittsbrief. Diesen senden Sie dann an die für Sie zuständige Kirchenverwaltung.
Frage 2: Welche Informationen sollten im Austrittsbrief enthalten sein?
Ihr Austrittsbrief sollte folgende Informationen enthalten:
Frage 3: Muss ich als Kirchenmitglied eine Begründung für meinen Austritt angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, eine Begründung für Ihren Kirchenaustritt anzugeben. Es reicht vollkommen aus, eine eindeutige Erklärung abzugeben, dass Sie aus der Kirche austreten möchten.
Frage 4: Gibt es Fristen, die ich beachten muss?
Es gibt keine festgelegte Frist für den Kirchenaustritt. Sie können jederzeit Ihren Austritt erklären.
Frage 5: Welche Kosten entstehen beim Kirchenaustritt?
Je nach Bundesland können Gebühren für den Kirchenaustritt anfallen. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer örtlichen Kirchenverwaltung über die aktuell geltenden Gebühren.
Frage 6: Was passiert nach dem Kirchenaustritt mit meinen Kirchensteuerzahlungen?
Nach Ihrem Kirchenaustritt entfällt die Pflicht zur Zahlung von Kirchensteuer. Sie werden ab dem Datum Ihres Austritts nicht mehr zur Kirchensteuer herangezogen.
Frage 7: Erhalte ich eine Bestätigung über meinen Kirchenaustritt?
Ja, Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über Ihren Kirchenaustritt. Diese Bestätigung dient Ihnen als Nachweis und sollte gut aufbewahrt werden.
Frage 8: Kann ich nach dem Kirchenaustritt noch kirchlich heiraten oder mein Kind taufen lassen?
Nach Ihrem Kirchenaustritt können Sie in der Regel nicht mehr kirchlich heiraten oder Ihr Kind taufen lassen. Diese Sakramente stehen in der Regel nur Kirchenmitgliedern offen.
Frage 9: Gibt es besondere rechtliche Konsequenzen nach dem Kirchenaustritt?
Nein, es gibt keine besonderen rechtlichen Konsequenzen nach einem Kirchenaustritt. Sie behalten weiterhin Ihre Bürgerrechte und es wird Ihnen keine Nachteile bringen.
Frage 10: Kann ich nach dem Kirchenaustritt noch an kirchlichen Veranstaltungen teilnehmen?
Der Besuch von kirchlichen Veranstaltungen steht auch nach einem Kirchenaustritt offen. Sie können weiterhin an Gottesdiensten, Konzerten oder anderen Kirchenveranstaltungen teilnehmen.
Frage 11: Können meine Mitgliedschaftsrechte nach dem Kirchenaustritt wiederhergestellt werden?
Wenn Sie einmal aus der Kirche ausgetreten sind, können Ihre Mitgliedschaftsrechte in der Regel nicht wiederhergestellt werden. Ein erneuter Eintritt in die Kirche wäre erforderlich.
Frage 12: Was passiert mit meinen Daten nach dem Kirchenaustritt?
Nach Ihrem Kirchenaustritt werden Ihre Daten in der Regel gelöscht oder anonymisiert. Die Kirche ist verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und Ihre Daten zu schützen.