Öffnen – Bildrechte Abtreten

Muster und Vorlage für Bildrechte Abtreten zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Bildrechte Abtreten

Datum: [Datum]

Parteien:
Auftraggeber: [Name des Auftraggebers]
Fotograf: [Name des Fotografen]

1. Gegenstand der Vereinbarung

Der Auftraggeber beauftragt den Fotografen mit der Anfertigung von Fotografien zu einem bestimmten Zweck, wie z.B. für Werbung, Veröffentlichungen oder andere kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke.

2. Abtretung der Bildrechte

Der Fotograf überträgt dem Auftraggeber hiermit sämtliche Bildrechte an den erstellten Fotografien. Dies beinhaltet das alleinige und ausschließliche Recht zur Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, Bearbeitung und sonstigen Verwertung der Bilder.

3. Nutzung der Bilder

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Bilder uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Dies schließt insbesondere die Verwendung der Bilder in gedruckter Form, im Internet, in sozialen Medien, auf Werbematerialien und anderen Medien ein.

4. Urheberrechtsvermerk

Der Auftraggeber wird die Bilder stets mit einem Urheberrechtsvermerk versehen, der den Fotografen als Urheber benennt. Der Urheberrechtsvermerk lautet wie folgt: „[Name des Fotografen] / [Jahr der Erstellung]“.

5. Honorar

Der Fotograf erhält für die Abtretung der Bildrechte eine einmalige Vergütung in Höhe von [Betrag in Euro]. Die Zahlung des Honorars erfolgt innerhalb von [Anzahl der Tage] Tagen nach Erstellung der Fotografien.

6. Gewährleistung

Der Fotograf versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Bildrechte an den erstellten Fotografien verfügt und dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind. Sollte es dennoch zu Ansprüchen Dritter kommen, verpflichtet sich der Fotograf, den Auftraggeber von diesen Ansprüchen freizustellen.

7. Vertraulichkeit

Der Auftraggeber und der Fotograf verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Erfüllung der Vereinbarung notwendig ist oder gesetzliche Bestimmungen eine Offenlegung erfordern.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist [Gerichtsstand]. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ort, Datum, Unterschrift des Auftraggebers: _________________________

Ort, Datum, Unterschrift des Fotografen: _________________________

Bitte beachten Sie, dass die obige Vorlage lediglich als Leitfaden dient und individuell angepasst werden sollte. Im Falle von rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten wird empfohlen, einen Rechtsbeistand zu konsultieren.

 

Vorlage und Muster für Bildrechte Abtreten zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format

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Bildrechte Abtreten
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Die Abtretung von Bildrechten ist ein wichtiger Aspekt bei der Verwendung von Bildmaterial. Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Abtretung von Bildrechten:

1. Was bedeutet „Abtretung von Bildrechten“?

Die Abtretung von Bildrechten bezeichnet den rechtlichen Vorgang, bei dem eine Person die Rechte an einem Bildmaterial an eine andere Person oder Organisation überträgt. Durch die Abtretung werden dem Empfänger der Bildrechte bestimmte Nutzungs- und Verwertungsrechte eingeräumt.

2. Sind alle Bilder urheberrechtlich geschützt?

Ja, grundsätzlich unterliegen alle erstellten Bilder dem Urheberrecht. Das Urheberrecht entsteht automatisch, sobald ein Bild erstellt wird. Es ist daher wichtig, die Bildrechte zu klären, bevor Bilder verwendet oder weitergegeben werden.

3. Wer kann Bildrechte abtreten?

Der Urheber eines Bildes kann seine Bildrechte an eine andere Person, eine Firma oder eine Organisation abtreten. Dies kann zum Beispiel durch einen schriftlichen Vertrag oder eine Vereinbarung erfolgen.

4. Was beinhaltet eine Bildrechtsabtretung?

Die genauen Vereinbarungen zur Bildrechtsabtretung können individuell festgelegt werden. In der Regel umfasst eine Bildrechtsabtretung jedoch die Übertragung aller urheberrechtlichen Rechte an dem Bildmaterial, einschließlich des Rechts zur Veröffentlichung, Bearbeitung und Verwertung.

5. Wie lange gelten abgetretene Bildrechte?

Die Dauer der abgetretenen Bildrechte kann ebenfalls individuell festgelegt werden. In der Regel werden die Bildrechte für einen bestimmten Zeitraum oder unbegrenzt abgetreten. Es ist wichtig, die Laufzeit der Vereinbarung zur Bildrechtsabtretung klar zu definieren.

6. Ist eine schriftliche Vereinbarung zur Bildrechtsabtretung erforderlich?

Um rechtlich abgesichert zu sein, ist es ratsam, eine schriftliche Vereinbarung zur Bildrechtsabtretung zu treffen. Eine solche Vereinbarung sollte die genauen Bedingungen der Bildrechtsabtretung festhalten, um Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

7. Welche Informationen sollten in einer Bildrechtsabtretungsvereinbarung enthalten sein?

In einer Bildrechtsabtretungsvereinbarung sollten folgende Informationen enthalten sein:

  • Name und Adresse des Urhebers
  • Name und Adresse des Empfängers der Bildrechte
  • Bezeichnung und Beschreibung des Bildmaterials
  • Umfang der abgetretenen Bildrechte
  • Dauer der Bildrechtsabtretung
  • Vergütung und Zahlungsbedingungen (falls zutreffend)
  • Haftungsausschluss
  • Unterschriften beider Parteien

8. Was passiert, wenn die abgetretenen Bildrechte verletzt werden?

Wenn die abgetretenen Bildrechte verletzt werden, hat der Urheber oder der Empfänger der Bildrechte möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz oder gerichtlichen Beistand. Es ist wichtig, im Falle einer Rechtsverletzung rechtlichen Rat einzuholen und die vertraglichen Vereinbarungen zur Bildrechtsabtretung zu überprüfen.

9. Kann ich abgetretene Bildrechte weiterverkaufen?

Grundsätzlich sind abgetretene Bildrechte das Eigentum des Empfängers und können von diesem weiterverkauft oder übertragen werden. Es ist jedoch ratsam, die Urheber zu benachrichtigen und gegebenenfalls deren Zustimmung einzuholen.

10. Muss ich die abgetretenen Bildrechte immer nennen?

Ja, es ist wichtig, die abgetretenen Bildrechte zu nennen, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. In der Regel wird der Urheber des Bildes in der Nähe des Bildmaterials genannt. Es ist empfehlenswert, die genauen Anforderungen zur Nennung der Bildrechte in der Vereinbarung zur Bildrechtsabtretung festzuhalten.

11. Kann ich abgetretene Bildrechte bearbeiten?

Die Möglichkeit der Bildbearbeitung kann ebenfalls individuell vereinbart werden. In einigen Fällen ist es gestattet, abgetretene Bildrechte zu bearbeiten oder anzupassen, während in anderen Fällen eine solche Verwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Es ist wichtig, die Vereinbarungen zur Bildrechtsabtretung diesbezüglich genau zu prüfen.

12. Sollte ich rechtlichen Rat einholen, bevor ich Bildrechte abtrete?

Ja, es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, bevor Sie Bildrechte abtreten. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kann Ihnen bei der Erstellung einer rechtssicheren Vereinbarung zur Bildrechtsabtretung helfen und sicherstellen, dass Ihre Interessen geschützt sind.

Bitte beachten Sie, dass diese Antworten auf häufig gestellte Fragen allgemeiner Natur sind und keine rechtliche Beratung darstellen. Es ist empfehlenswert, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für spezifische rechtliche Fragen zu konsultieren.


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