Öffnen – Avv Auftragsverarbeitungsvertrag

Vorlage und Muster für Avv Auftragsverarbeitungsvertrag zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage Avv Auftragsverarbeitungsvertrag

Hiermit wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen dem Auftragnehmer [Name des Auftragnehmers, Adresse] (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber [Name des Auftraggebers, Adresse] (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) geschlossen.

1. Gegenstand des Vertrags

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers zu verarbeiten. Die Datenverarbeitung umfasst [genaue Beschreibung der vertraglich vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers].

2. Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verantwortlich für:

  • Die Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften.
  • Die Umsetzung von angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten.
  • Die Gewährleistung der Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten.

3. Verantwortlichkeiten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verantwortlich für:

  • Die rechtsgültige Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten.
  • Die Bereitstellung der notwendigen Informationen und Unterlagen für den Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Aufgaben.
  • Die Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers.

4. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Vertraulichkeit aller personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.

5. Datenübermittlung an Dritte

Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten nur an Dritte übermitteln, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich genehmigt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht.

6. Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden, die durch eine Verletzung der Vertragspflichten entstehen.

7. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag beginnt am [Startdatum] und endet am [Enddatum] oder mit der Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1 Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ungültig oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

8.2 Anwendbares Recht: Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [Ort, Land].

8.4 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

______________________

Unterschrift Auftragnehmer

______________________

Unterschrift Auftraggeber

 

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Avv Auftragsverarbeitungsvertrag
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FAQ Avv Auftragsverarbeitungsvertrag

Frage 1: Was ist ein AVV und wann wird er benötigt?

Ein AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) ist ein Vertrag zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Er regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen.

Frage 2: Welche Elemente sollten in einem AVV enthalten sein?

Ein AVV sollte unter anderem die folgenden Elemente enthalten:

– Angaben zu den Parteien (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter)
– Beschreibung des Verarbeitungszwecks und der Art der personenbezogenen Daten
– Festlegung der Rechte und Pflichten der Parteien
– Bestimmungen zur Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten
– Regelungen zur Unterauftragsverarbeitung
– Maßnahmen zur Datenübermittlung in Drittländer
– Regelungen zur Datenlöschung und Rückgabe
– Haftung und Schadensersatz
– Beendigung des Vertrags

Frage 3: Wie lange sollte ein AVV gültig sein?

Ein AVV sollte für die Dauer der Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter gültig sein. In der Regel wird er für die Dauer des Vertragsverhältnisses geschlossen und endet automatisch, wenn der Vertrag beendet wird.

Frage 4: Ist ein AVV gesetzlich vorgeschrieben?

Gemäß der DSGVO ist ein AVV vorgeschrieben, wenn ein Verantwortlicher personenbezogene Daten an einen Auftragsverarbeiter übermittelt. Der Verantwortliche ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass ein AVV abgeschlossen wird.

Frage 5: Müssen bestimmte Klauseln im AVV enthalten sein?

Die DSGVO enthält einige zwingende Regelungen, die im AVV enthalten sein müssen, wie beispielsweise Bestimmungen zur Sicherheit der Datenverarbeitung, zur Vertraulichkeit, zur Unterauftragsverarbeitung und zur Datenübermittlung in Drittländer. Es kann auch weitere individuelle Vereinbarungen geben, die im AVV festgehalten werden müssen.

Frage 6: Können die Vertragsparteien den AVV individuell anpassen?

Ja, die Vertragsparteien können den AVV individuell anpassen, um ihre spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die individuellen Anpassungen im Einklang mit den Vorgaben der DSGVO stehen.

Frage 7: Was passiert, wenn ein Verstoß gegen den AVV begangen wird?

Bei einem Verstoß gegen den AVV können Geldbußen und andere rechtliche Konsequenzen gemäß der DSGVO drohen. Die betroffene Partei kann auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Frage 8: Kann ein Verantwortlicher mehrere Auftragsverarbeiter haben und entsprechende AVVs abschließen?

Ja, ein Verantwortlicher kann mehrere Auftragsverarbeiter haben und mit jedem von ihnen separate AVVs abschließen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass jeder AVV die spezifischen Anforderungen und Bedingungen des jeweiligen Auftragsverarbeiters berücksichtigt.

Frage 9: Können Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten an Dritte weitergeben?

Ein Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verantwortlichen an Dritte weitergeben. Diese Zustimmung muss im AVV festgehalten werden.

Frage 10: Wie sollten personenbezogene Daten nach Beendigung des AVV behandelt werden?

Nach Beendigung des AVV müssen personenbezogene Daten gemäß den Vorgaben des Verantwortlichen gelöscht oder zurückgegeben werden. Der Auftragsverarbeiter darf die Daten nicht mehr für eigene Zwecke verwenden.

Frage 11: Was ist der Unterschied zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter?

Der Verantwortliche ist die Person oder Organisation, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt. Der Auftragsverarbeiter ist die Person oder Organisation, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Frage 12: Sind personenbezogene Daten bei einem Auftragsverarbeiter sicher?

Ein Auftragsverarbeiter ist gemäß der DSGVO dazu verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dennoch ist es wichtig, beim Abschluss eines AVV darauf zu achten, dass die Sicherheitsvorkehrungen angemessen sind.


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